Gewalt
Vorgehen im Falle eines Übergriffs
Wenn du angegriffen wurdest und deine persönliche Unversehrtheit – physisch, psychisch oder sexuell – verletzt wurde, dann solltest du sofort folgende Schritte unternehmen:
Medizinische Versorgung:
Suche so schnell wie möglich einen Arzt auf (Notfallaufnahme, Hausarzt, 24h-Gesundheitszentren) und lass dich medizinisch versorgen.
Sammle alle Indizien der Aggression
Beweise:
Sammle alle Indizien der Aggression und unternimm alles Sinnvolle, um die Spuren zu erhalten. Lass Dir ein medizinisches Gutachten ausstellen mit einer detaillierten Beschreibung der physischen und psychischen Verletzungen.
Lass dich bei Bedarf psychologisch beraten.
Sicherheit:
Schalte die Polizei ein, bitte Freunde und Nachbarn um Hilfe, nimm Kontakt auf mit dem Checkpoint. Eventuell Schutz in einer Auffangeinrichtung suchen, Türschlösser auswechseln.
Anzeige erstatten / Klage einreichen
Zeige die Tat bei der Polizei an! Gewalttäter nutzen die Angst und die Scham von Schwulen und Transmenschen. Sie gehen davon aus, dass diese keine Anzeige erstatten und sie darum unbestraft davon kommen. Die Aggression anzuzeigen, darüber zu reden im persönlichen wie im beruflichen Umfeld hilft zudem, über den Angriff hinwegzukommen.
Manche Gewalttaten sind Offizialsdelikte. Die Polizei muss sie auf jeden Fall verfolgen, wenn sie Kenntnis davon erhält, unabhängig davon, ob jemand klagt oder nicht. Dazu gehören Mord, versuchter Mord, schwere Körperverletzung, Entführung, Gefangennahme, Verletzung der sexuellen Integrität, etc.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Die Opferberatungsstellen sind zuständig für die Unterstützung von Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes.
Opferberatung Zürich und die Opferhilfe beider Basel sind in ihren Kantonen zuständig für Opfer sexueller Gewalt unter Männern und homo- und transphober Gewalt
Zurich: Opferberatung Zürich
Basel: Opferhilfe beider Basel